Kosten

Unsere Stundensätze richten sich nach den Vorgaben der AnFöVO.

Eine direkte Abrechnung unserer Leistungen mit der Pflegekasse ist möglich

  • über den Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1-5
  • über die Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2-5
  • über die Umwidmung von bis zu 40 % der Pflegesachleistung bei Pflegegrad 2-5

Selbstverständlich können Sie unsere Leistungen auch als Selbstzahler ohne Pflegegrad in Anspruch nehmen. Die aufgewendeten Kosten können in bestimmtem Umfang als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer abgesetzt werden.

 

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